Matthias Eberl
Heilpraktiker

Honorar.

Vielen Dank für Ihr Interesse an meinen Leistungen als Heilpraktiker. 

Die Abrechnung von Leistungen als Heilpraktiker erfolgt gemäß dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) und kann je nach Tarif und individuellen Vereinbarungen der Preise und Behandlungskosten variieren. Möglich sind Selbstzahler, privat versicherte Klienten und Beamte (Beihilfe). Die meisten privaten Krankenkassen sowie die Beihilfestellen für Beamte und für Postbeamte, erstatten die Behandlungskosten der Heilpraktiker voll oder zum überwiegenden Teil. Die Rechnungstellung erfolgt nach Gebührenordnung (GebüH) der Heilpraktiker bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte(GOÄ). Gesetzliche Krankenkassen übernehmen meine Behandlungskosten i. d. R. nicht, in diesem Fall haben Sie die Möglichkeit die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Es ist ratsam, sich vor einer Behandlung über die individuellen Honorare und Abrechnungsmethoden bei mir zu informieren. Auf diese Weise können Sie im Vorfeld Klarheit über die Kosten erhalten und gegebenenfalls eine Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung klären.
Falls Sie weitere Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich freue mich darauf, Ihnen behilflich zu sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Eberl, Heilpraktiker

Honorarhinweis
Honorarhinweis.pdf (95.42KB)
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